Den Kiez aktiv mitgestalten
Die Mitarbeit in der Betroffenenvertretung bietet die
Möglichkeit, sich aktiv am Sanierungsgeschehen
zu beteiligen. Über Rahmenbedingungen und Mitwirkungsmöglichkeiten...
Auf den Stadterneuerungs- und Sanierungsprozess Einfluss
nehmen, sich für bessere Lebensbedingungen im Kiez einsetzen,
dies ist gar nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick
erscheint.
Die Mitarbeit in der Betroffenenvertretung bietet die
Möglichkeit, eigene Vorstellungen zur Entwicklung
der Victoriastadt einzubringen und in den Planungsprozess
der Verwaltung integriert zu werden.
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| Sanierungsgebiet Victoriastadt: Seit
1994 engagieren sich hier Anwohner in der Betroffenenvertretung |
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Mitmachen kann jeder
Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Betroffenenvertretung
sind in den „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin
zum Besonderen Städtebaurecht (...) des Baugesetzbuchs
( BauGB )“ festgeschrieben.
Um in der Betroffenenvertretung aktiv werden zu können,
sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Mitmachen kann, wer mindestens achtzehn Jahre alt ist
und seinen Wohnsitz in der Victoriastadt hat. Aber auch
Haus- bzw. Wohnungseigentümer und im Kiez tätige Gewerbetreibende
oder Freiberufler und deren Arbeitnehmer sowie Pächter
können sich in der Betroffenenvertretung engagieren.
Die Anzahl der Mitglieder einer Betroffenenvertretung
schreibt das Gesetz übrigens nicht vor. Er gibt nur
eine Empfehlung: Es sollten , je nach Größe des Wahlgebietes,
zehn bis zwanzig Mitglieder gewählt werden. Vom Gesetzgeber
erwünscht ist dabei ein Mieteranteil von fünfzig Prozent.
In der Praxis sind die Mieter in den Betroffenenvertretungen
jedoch zumeist unter sich.
Hat sich die Betroffenenvertretung konstituiert, wählt
sie aus ihrer Mitte einen oder auch mehrere Sprecher.
Drei Jahre üben die Mitglieder der Betroffenenvertretung
dann ihr Ehrenamt aus.
Die genannten Voraussetzungen für die Wählbarkeit gelten
übrigens auch für die Wahlberechtigung zur Betroffenenvertretung.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind vielfältig
Das Gesetz sieht unterschiedliche Formen der Mitwirkung
vor. Zunächst hat die Betroffenenvertretung ein umfassendes
Informationsrecht: Die Verwaltung muss frühzeitig alle
wesentlichen Vorgänge der Planung mitteilen und den
Sprechern der Betroffenenvertretung Akteneinsicht gewähren.
Die Betroffenenvertretung erhält so die notwendigen
Informationen, um Stellung zu beziehen und Anregungen
und Bedenken zur Planung der Verwaltung vorzutragen.
Die Betroffenenvertretung kann außerdem Vorschläge
bei der Bestellung von Sachverständigen und Gutachtern
machen. Sie kann auch Mitglieder aus ihren Reihen benennen,
die dann als Sachverständige oder Sachpreisrichter in
Wettbewerben aktiv werden.
Eine weitere wichtige Möglichkeit der Mitwirkung: Der
bzw. die Sprecher der Betroffenenvertretung sind im
Sanierungsbeirat vertreten. Weitere Mitglieder dieses
Gremiums sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Vertreter des Landes Berlin, der Sanierungsbeauftragte
sowie Vertreter des Bezirksamtes Lichtenberg. Im Sanierungsbeirat,
der mindestens vierteljährlich zusammentrifft, werden
alle für die Durchführung der Sanierung wesentlichen
Planungs- und Entscheidungsvorgänge vorgestellt und
diskutiert.
Dem Sanierungsbeirat kommt eine wichtige Rolle im Stadterneuerungsgeschehen
zu: Seine Anregungen und Bedenken bilden eine wesentliche
Grundlage für die Entscheidungsfindung der Verwaltung.
SANIERUNGSBETROFFENE |
| Mieter |
Eigentümer
Pächter |
Gewerbetreibende
Freiberufler |
Arbeitnehmer |
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wählen die |
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BETROFFENENVERTRETUNG |
| Mieter |
Eigentümer
Pächter |
Gewerbetreibende
Freiberufler |
Arbeitnehmer |
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entsendet Vertreter
in den |
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SANIERUNGSBEIRAT |
| Betroffenen-
vertreter |
Sanierungs-
beauftragter |
Land Berlin |
Bezirksamt
Lichtenberg |
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| Das Modell der Betroffenenvertretung
im Überblick |
Man muss kein Experte sein
Schwerpunkte der Arbeit der Betroffenenvertretung sind
insbesondere Stellungnahmen zu Verkehrsplanungen und
Blockkonzepten im Kiez. Bei Blockkonzepten geht es zum
Beispiel um die Schaffung einer Grünfläche oder eines
Kinderspielplatzes, den Bau einer Kita, aber auch um
den Abriss und den Neubau von Wohnungen. Durch ihre
Stellungnahme bringt die Betroffenenvertretung die Sicht
der von der Sanierung Betroffenen in den Planungsprozess
ein.
Um den Diskussionen der Fachleute folgen und fundiert
zu den Planungen der Verwaltung Stellung nehmen zu können,
ist es unumgänglich, sich in die baurechtlichen und
städtebaulichen Grundlagen einzuarbeiten. Je sachkundiger
die Betroffenenvertretung ist, desto mehr wird sie erreichen
können.
Um effektiv auch komplexe Fragestellungen bearbeiten
zu können, bildet die Betroffenenvertretung zu einzelnen
Themen Arbeitsgruppen, die sich dann das notwendige
spezielle Wissen aneignen. Es besteht außerdem die Möglichkeit,
Fachleute einzuladen, um auf diese Weise die erforderliche
Kenntnisse zu erlangen.
Die Betroffenenvertretung reagiert aber nicht nur auf
die Planung der Verwaltung. Sie entwickelt auch eigenen
Ideen und Projektvorschläge, teilweise auch gemeinsam
mit Anwohnerinitiativen.
Außerdem muss sie es verstehen, konkrete Probleme im
Kiez zu erkennen, aufzugreifen und Lösungsvorschläge
zu entwickeln. Dies ist nicht immer einfach, gilt es
doch, möglichst viele Interessen unter einen Hut bringen.
Hier ist oft Einfühlungsvermögen gefragt. Eine sehr
wichtige Aufgabe der Betroffenenvertretung ist auch
die Öffentlichkeitsarbeit. Nur wenn die Anwohner über
die Planungsvorhaben informiert sind, können sie sich
eine Meinung bilden und beginnen sich zu interessieren.
Es muss also schon ein wenig Freizeit geopfert werden.
Aber man kann etwas im Kiez bewegen. Und das ist ein
gutes Gefühl!
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