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Den Kiez aktiv mitgestalten

Die Mitarbeit in der Betroffenenvertretung bietet die Möglichkeit, sich aktiv am Sanierungsgeschehen zu beteiligen. Über Rahmenbedingungen und Mitwirkungsmöglichkeiten...

Auf den Stadterneuerungs- und Sanierungsprozess Einfluss nehmen, sich für bessere Lebensbedingungen im Kiez einsetzen, dies ist gar nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Die Mitarbeit in der Betroffenenvertretung bietet die Möglichkeit, eigene Vorstellungen zur Entwicklung der Victoriastadt einzubringen und in den Planungsprozess der Verwaltung integriert zu werden.

 
Sanierungsgebiet Victoriastadt: Seit 1994 engagieren sich hier Anwohner in der Betroffenenvertretung
 

Mitmachen kann jeder

Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Betroffenenvertretung sind in den „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht (...) des Baugesetzbuchs ( BauGB )“ festgeschrieben.

Um in der Betroffenenvertretung aktiv werden zu können, sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Mitmachen kann, wer mindestens achtzehn Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in der Victoriastadt hat. Aber auch Haus- bzw. Wohnungseigentümer und im Kiez tätige Gewerbetreibende oder Freiberufler und deren Arbeitnehmer sowie Pächter können sich in der Betroffenenvertretung engagieren.

Die Anzahl der Mitglieder einer Betroffenenvertretung schreibt das Gesetz übrigens nicht vor. Er gibt nur eine Empfehlung: Es sollten , je nach Größe des Wahlgebietes, zehn bis zwanzig Mitglieder gewählt werden. Vom Gesetzgeber erwünscht ist dabei ein Mieteranteil von fünfzig Prozent. In der Praxis sind die Mieter in den Betroffenenvertretungen jedoch zumeist unter sich.

Hat sich die Betroffenenvertretung konstituiert, wählt sie aus ihrer Mitte einen oder auch mehrere Sprecher.
Drei Jahre üben die Mitglieder der Betroffenenvertretung dann ihr Ehrenamt aus.

Die genannten Voraussetzungen für die Wählbarkeit gelten übrigens auch für die Wahlberechtigung zur Betroffenenvertretung.

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Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind vielfältig

Das Gesetz sieht unterschiedliche Formen der Mitwirkung vor. Zunächst hat die Betroffenenvertretung ein umfassendes Informationsrecht: Die Verwaltung muss frühzeitig alle wesentlichen Vorgänge der Planung mitteilen und den Sprechern der Betroffenenvertretung Akteneinsicht gewähren. Die Betroffenenvertretung erhält so die notwendigen Informationen, um Stellung zu beziehen und Anregungen und Bedenken zur Planung der Verwaltung vorzutragen.

Die Betroffenenvertretung kann außerdem Vorschläge bei der Bestellung von Sachverständigen und Gutachtern machen. Sie kann auch Mitglieder aus ihren Reihen benennen, die dann als Sachverständige oder Sachpreisrichter in Wettbewerben aktiv werden.

Eine weitere wichtige Möglichkeit der Mitwirkung: Der bzw. die Sprecher der Betroffenenvertretung sind im Sanierungsbeirat vertreten. Weitere Mitglieder dieses Gremiums sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Vertreter des Landes Berlin, der Sanierungsbeauftragte sowie Vertreter des Bezirksamtes Lichtenberg. Im Sanierungsbeirat, der mindestens vierteljährlich zusammentrifft, werden alle für die Durchführung der Sanierung wesentlichen Planungs- und Entscheidungsvorgänge vorgestellt und diskutiert.

Dem Sanierungsbeirat kommt eine wichtige Rolle im Stadterneuerungsgeschehen zu: Seine Anregungen und Bedenken bilden eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungsfindung der Verwaltung.



SANIERUNGSBETROFFENE
Mieter
Eigentümer
Pächter
Gewerbetreibende
Freiberufler
Arbeitnehmer
 
wählen die
 
BETROFFENENVERTRETUNG
Mieter
Eigentümer
Pächter
Gewerbetreibende
Freiberufler
Arbeitnehmer
 
entsendet Vertreter in den
 
SANIERUNGSBEIRAT
Betroffenen-
vertreter
Sanierungs- beauftragter
Land Berlin
Bezirksamt
Lichtenberg
 
Das Modell der Betroffenenvertretung im Überblick


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Man muss kein Experte sein

Schwerpunkte der Arbeit der Betroffenenvertretung sind insbesondere Stellungnahmen zu Verkehrsplanungen und Blockkonzepten im Kiez. Bei Blockkonzepten geht es zum Beispiel um die Schaffung einer Grünfläche oder eines Kinderspielplatzes, den Bau einer Kita, aber auch um den Abriss und den Neubau von Wohnungen. Durch ihre Stellungnahme bringt die Betroffenenvertretung die Sicht der von der Sanierung Betroffenen in den Planungsprozess ein.

Um den Diskussionen der Fachleute folgen und fundiert zu den Planungen der Verwaltung Stellung nehmen zu können, ist es unumgänglich, sich in die baurechtlichen und städtebaulichen Grundlagen einzuarbeiten. Je sachkundiger die Betroffenenvertretung ist, desto mehr wird sie erreichen können.

Um effektiv auch komplexe Fragestellungen bearbeiten zu können, bildet die Betroffenenvertretung zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen, die sich dann das notwendige spezielle Wissen aneignen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Fachleute einzuladen, um auf diese Weise die erforderliche Kenntnisse zu erlangen.

Die Betroffenenvertretung reagiert aber nicht nur auf die Planung der Verwaltung. Sie entwickelt auch eigenen Ideen und Projektvorschläge, teilweise auch gemeinsam mit Anwohnerinitiativen.

Außerdem muss sie es verstehen, konkrete Probleme im Kiez zu erkennen, aufzugreifen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Dies ist nicht immer einfach, gilt es doch, möglichst viele Interessen unter einen Hut bringen. Hier ist oft Einfühlungsvermögen gefragt. Eine sehr wichtige Aufgabe der Betroffenenvertretung ist auch die Öffentlichkeitsarbeit. Nur wenn die Anwohner über die Planungsvorhaben informiert sind, können sie sich eine Meinung bilden und beginnen sich zu interessieren.

Es muss also schon ein wenig Freizeit geopfert werden. Aber man kann etwas im Kiez bewegen. Und das ist ein gutes Gefühl!


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Pendelsäule der Stadthausbrücke